(Info) Bürgergeld und Jobverweigerung: Was erlaubt ist, und was nicht!

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12.05.2025 08:00

(Info) Bürgergeld und Jobverweigerung: Was erlaubt ist, und was nicht!


Das Thema Bürgergeld sorgt regelmäßig für Diskussionen – oft wird dabei emotional debattiert. Ein Streitpunkt ist immer wieder die Frage, wie mit Menschen umgegangen werden soll, die angebotene Jobs nicht annehmen. Manche fordern deshalb strengere Sanktionen, unter ihnen auch Bundeskanzler Friedrich Merz. Allerdings gilt: Unter bestimmten Bedingungen dürfen Empfänger von Bürgergeld ein Jobangebot rechtmäßig ablehnen.

Zahl der Jobverweigerer niedriger als oft behauptet

In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Angaben zur Zahl sogenannter Totalverweigerer – also Menschen, die sich konsequent weigern zu arbeiten. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte im Sommer 2024, es gebe eine sechsstellige Zahl solcher Fälle. Dafür erntete er Kritik. Der Präsident der Diakonie, Rüdiger Schuch, widersprach: Diese Zahl sei falsch.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichte im April 2024 Zahlen, die Linnemanns Aussage widerlegen. Demnach wurden von Februar bis Dezember 2023 genau 15.774 Sanktionen wegen Jobverweigerung verhängt – deutlich weniger als von Linnemann behauptet. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht davon aus, dass maximal 2% der Bürgergeld-Beziehenden als Totalverweigerer gelten.

Jobverweigerung kann zu Leistungskürzungen führen

Bürgergeld-Empfänger gelten als erwerbsfähig und müssen grundsätzlich zumutbare Jobangebote annehmen. Wird ein Job ohne triftigen Grund abgelehnt, folgen Sanktionen:

  • 1. Verstoß: Kürzung des Bürgergeldes um 10% für einen Monat
  • 2. Verstoß: 20% Kürzung für zwei Monate
  • 3. Verstoß: 30% Kürzung für drei Monate

Diese Regelung ist auf der Webseite der Bundesregierung nachzulesen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Jobverweigerung erlaubt ist.

Wann eine Arbeit unzumutbar ist

Laut Sozialgesetzbuch (SGB III, § 140) ist jede Arbeit zumutbar, sofern keine persönlichen oder allgemeinen Gründe dagegen sprechen – etwa beim Gehalt oder Arbeitsweg. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Bürgergeld-Empfänger ein Jobangebot ablehnen, ohne Sanktionen zu befürchten. Dazu zählen:

  • Gesundheitliche Gründe: Wenn jemand körperlich, seelisch oder geistig nicht in der Lage ist, die Arbeit auszuüben. Es muss ein ärztlicher Nachweis vorliegen, das Jobcenter kann eine Überprüfung anordnen.
  • Familiäre Verpflichtungen: Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt und keine Alternativen zur Betreuung hat, darf ein Jobangebot ablehnen. Auch hier sind Nachweise nötig (z. B. fehlender Kita-Platz).
  • Persönliche Lebenssituation: Wer etwa gerade eine Ausbildung, Weiterbildung, Schule oder einen Freiwilligendienst absolviert, darf ebenfalls ablehnen.
  • Unfaire Arbeitsbedingungen: Jobs mit sittenwidrig niedriger Bezahlung (Dumpinglöhne) müssen nicht angenommen werden.
  • Rechtswidrige Arbeit: Tätigkeiten, die gegen das Gesetz verstoßen oder zu strafbaren Handlungen zwingen würden, sind unzumutbar.
  • Verstoß gegen Selbstbestimmung: Das Jobcenter darf keine Arbeit vermitteln, bei der sexuelle Dienstleistungen, medizinische Experimente oder Organspenden verlangt werden.

Wichtig: Nachweise sind entscheidend

Laut einem Sozialrechtsexperten gilt: Wer ein Jobangebot aus gutem Grund ablehnen will, muss das belegen, Aussagen allein reichen nicht aus. Bürgergeld-Empfänger haben eine Nachweispflicht, wenn sie sich auf Unzumutbarkeit berufen.

GrantoMan

12.05.2025 08:22

Leute, ist das hier noch Dealbunny oder ein Ratgeber für Angehörige der Unterschicht? Ich bitte euch. Die haben ohnehin ihre Quellen und Anleitungen zum Betrug.
stave16

12.05.2025 09:27

unterschicht? dein ernst? ich bin im automobilsektor tätig und sehe seit monaten, wieviele kollegen aus anderen firmen auf die strasse gesetzt werden…. das sind tausende und die gehören definitiv nicht abgewertet! aber ich gebe den vorrednern recht: @dealbunny: was hat der post mit einem deal zu tun? Schlussendlich gibt es wieder unweigerlich, nutzlose kommentare und debatten
GrantoMan

12.05.2025 08:21

Kommentar wurde gelöscht!

Paul.Matusiak

12.05.2025 08:20

Was hat das bitte bei dealbunny zu suchen? Davon abgesehen: wenn jemand ein berechtigtes Interesse hat ein Job-Angebot abzulehnen, dann wird er es schon wissen, ob er mit Sanktionen rechnen muss oder nicht. Darüber hinaus: eine niedrige Anzahl von Sanktionsfällen widerlegt keinesfalls die Aussage, dass die Zahl der Totalverweigerer sich im mittleren 6-stelligen Bereich befindet. Zumal es zuletzt kaum sanktioniert wurde und dieser Umstand ist mehrfach von den Verantwortlichen bestätigt worden.
Sarah +

12.05.2025 08:17

Auch wenn ich nicht so richtig weiß, was das hier zu suchen hat…laut Jobcentern sind es deutlich weniger als 2%: unter 1% der erwerbsfähigen. Das sind also höchstens 16.000 Menschen.

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