(Info) Bürgergeld und Arbeit: So viel darf dazuverdient werden

12.04.2025 08:00

(Info) Bürgergeld und Arbeit: So viel darf dazuverdient werden


Ende 2024 erhielten laut der Bundesagentur für Arbeit rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Dieser monatliche Betrag soll den grundlegenden Lebensbedarf sichern, kann jedoch durch eigenes Einkommen ergänzt werden. Wer Bürgergeld bezieht, darf unter bestimmten Bedingungen arbeiten und einen Teil seines Verdienstes behalten – je nach Höhe des Einkommens gelten dabei bestimmte Zuverdienstgrenzen.

Monatlicher Bedarf und Leistungen des Bürgergeldes

Derzeit erhalten Bürgergeld-Empfangende monatlich 563€ zur Deckung ihrer grundlegenden Ausgaben – darunter Lebensmittel, Kleidung, Hygiene, Energie und persönliche Dinge des täglichen Bedarfs. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Miete, Heizung und Betriebskosten wie Wasser. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung werden übernommen. In bestimmten Lebenssituationen kann außerdem ein zusätzlicher Mehrbedarf gewährt werden.

Arbeiten lohnt sich – auch mit Bürgergeld

Obwohl immer wieder darüber diskutiert wird, ob sich Arbeiten trotz staatlicher Unterstützung überhaupt lohnt, zeigt die Realität: Das Geld reicht oft nur knapp. Wer arbeitet, kann seine finanzielle Situation deutlich verbessern – selbst wenn weiterhin Bürgergeld bezogen wird. Denn Erwerbstätige unter den Bürgergeld-Beziehenden dürfen einen Teil ihres Einkommens behalten. Grundlage dafür sind gesetzlich geregelte Freibeträge und Absetzbeträge.

Was darf man verdienen – und wie viel bleibt übrig?

Laut dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Allerdings gilt eine Grundfreigrenze: 100€ im Monat bleiben immer anrechnungsfrei. Darüber hinaus gelten gestaffelte Freibeträge:

  • 100 bis 520€: 20% des Einkommens sind anrechnungsfrei

  • 520 bis 1.000€: 30% dürfen behalten werden

  • 1.000 bis 1.200€ (bzw. 1.500€ mit Kind): 10% bleiben anrechnungsfrei

Diese Regelung soll dazu motivieren, eine Arbeit aufzunehmen.

Beispielrechnung für einen Minijob (556€ Verdienst):

  • Pauschal anrechnungsfrei: 100€

  • 20% von 420€ (der Anteil zwischen 100 und 520€): 84€

  • 20% von 36€ (der Anteil zwischen 520 und 556€): 7,20€

  • Insgesamt bleiben dem Bürgergeld-Empfangenden 191,20€ zusätzlich zum Bürgergeld

Die verbleibenden 364,80€ werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das Jobcenter zahlt dann nur noch die Differenz auf die ursprünglichen 563€ auf – in diesem Fall also 201,80€. Insgesamt stehen der Person dann 757,80€ im Monat zur Verfügung.

Weitere Einflussfaktoren und Orientierungshilfe

Die tatsächliche Höhe des Bürgergeldes kann zusätzlich von Faktoren wie Familienstand, Anzahl der Kinder, Fahrtkosten zur Arbeit oder Versicherungsbeiträgen beeinflusst werden. Für den Arbeitsweg gilt eine Pauschale von 20 Cent pro Entfernungskilometer – es sei denn, höhere Kosten können nachgewiesen werden. Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar, werden nur deren Kosten berücksichtigt. Auch Einmalzahlungen wie Steuererstattungen oder Weihnachtsgeld werden angerechnet.

Zur besseren Planung stellt das Bundesarbeitsministerium online einen Freibetragsrechner zur Verfügung. Dieser hilft Bürgergeld-Beziehenden, ihre individuelle Situation zu berechnen und zu sehen, wie viel sie anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen.

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