(Info) Bürgergeld-Regelsatz für Alleinerziehende im Jahr 2025

27.01.2025 08:00

(Info) Bürgergeld-Regelsatz für Alleinerziehende im Jahr 2025


Seit dem 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II (auch als Hartz 4 bekannt) abgelöst. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Menschen Bürgergeld beziehen, einer davon ist die Kindererziehung. Besonders Alleinerziehende stehen häufig vor der Herausforderung, Kinderbetreuung und Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren.

Bürgergeld 2025: Regelsatz für Alleinerziehende

Zuletzt wurde das Bürgergeld im Januar 2024 erhöht. Für 2025 ist keine weitere Anpassung durch die Bundesregierung geplant. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt bei 563€. Für Personen mit Kindern wird der individuelle Bedarf durch zusätzliche Leistungen angepasst, die abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder berechnet werden:


Zusätzlich erhalten Kinder einen eigenständigen Regelsatz, der sich ebenfalls nach dem Alter richtet:

  • Kinder unter 6 Jahren: 357€
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390€
  • Kinder zwischen 14 und 17 Jahren: 471€
  • Junge Erwachsene (18 bis 25 Jahre, die bei den Eltern wohnen): 451€

Beispielrechnung für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern

Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern im Alter von 6 und 10 Jahren erhält den Regelsatz von 563€ sowie 36% des Regelsatzes als zusätzlichen Bedarf, also 202,68€. Insgesamt stehen ihr damit 765,68€ Bürgergeld zu.

Hinzu kommen die Regelsätze für die Kinder:

  • 6-jähriges Kind: 390€
  • 10-jähriges Kind: 390€

Zusammen ergibt das ein Einkommen von 1.545,68€. Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Bei einer Miete von 650€, Nebenkosten von 120€ und Heizkosten von 120€ ergibt sich ein Gesamtanspruch von 2.315,68€.

Anrechnung des Kindergeldes

Das Kindergeld wird jedoch auf das Bürgergeld angerechnet. Im Jahr 2025 beträgt das Kindergeld pro Kind 255€. Für zwei Kinder ergibt sich somit ein Betrag von 510€, der vom Bürgergeldanspruch abgezogen wird. Nach der Anrechnung verbleiben der Mutter 1.805,68€ Bürgergeld, ergänzt um 510€ Kindergeld.

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