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27.01.2025 08:00
Seit dem 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II (auch als Hartz 4 bekannt) abgelöst. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Menschen Bürgergeld beziehen, einer davon ist die Kindererziehung. Besonders Alleinerziehende stehen häufig vor der Herausforderung, Kinderbetreuung und Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren.
Bürgergeld 2025: Regelsatz für Alleinerziehende
Zuletzt wurde das Bürgergeld im Januar 2024 erhöht. Für 2025 ist keine weitere Anpassung durch die Bundesregierung geplant. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt bei 563€. Für Personen mit Kindern wird der individuelle Bedarf durch zusätzliche Leistungen angepasst, die abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder berechnet werden:
Zusätzlich erhalten Kinder einen eigenständigen Regelsatz, der sich ebenfalls nach dem Alter richtet:
Beispielrechnung für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern
Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern im Alter von 6 und 10 Jahren erhält den Regelsatz von 563€ sowie 36% des Regelsatzes als zusätzlichen Bedarf, also 202,68€. Insgesamt stehen ihr damit 765,68€ Bürgergeld zu.
Hinzu kommen die Regelsätze für die Kinder:
Zusammen ergibt das ein Einkommen von 1.545,68€. Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Bei einer Miete von 650€, Nebenkosten von 120€ und Heizkosten von 120€ ergibt sich ein Gesamtanspruch von 2.315,68€.
Anrechnung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird jedoch auf das Bürgergeld angerechnet. Im Jahr 2025 beträgt das Kindergeld pro Kind 255€. Für zwei Kinder ergibt sich somit ein Betrag von 510€, der vom Bürgergeldanspruch abgezogen wird. Nach der Anrechnung verbleiben der Mutter 1.805,68€ Bürgergeld, ergänzt um 510€ Kindergeld.
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