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17.01.2025 08:15
Die Verbraucherzentrale NRW hat Amazon wegen der Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften im September 2022 verklagt. Damals stiegen die jährlichen Kosten von 69€ auf 89,90€. Das Landgericht Düsseldorf hat der Ansicht der Verbraucherzentrale zugestimmt, dass diese Preiserhöhung ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden unzulässig war.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Amazon Berufung einlegen kann. Ungeachtet dessen bereitet die Verbraucherzentrale bereits eine Sammelklage vor. Interessierte können sich jetzt schon für weitere Informationen anmelden.
Worum geht es in der Klage?
Ab dem 15. September 2022 hat Amazon die Preise für Prime-Mitgliedschaften angehoben:
Die Ankündigung erfolgte im Juli 2022. Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Preiserhöhung für unzulässig.
Wer ist betroffen?
Alle Amazon-Prime-Mitglieder, die im September 2022 bereits eine Mitgliedschaft hatten und die erhöhten Preise gezahlt haben, können betroffen sein.
Um welche Beträge geht es?
Je nach Abomodell beträgt die Differenz 20€ (jährlich) oder 12€ (monatlich) pro Jahr. Die genaue Erstattung hängt davon ab, wie lange die erhöhten Preise gezahlt wurden.
Wie kann ich mich für die Klage anmelden?
Sobald die Verbraucherzentrale NRW die Klage eingereicht hat, wird das Bundesamt für Justiz ein Klageregister eröffnen. Betroffene können sich dort eintragen, um an der Klage teilzunehmen.
Quick-Tipp: Wer seine Amazon Prime Mitgliedschaft kündigen möchte, kann dies unter diesem Kündigungs-Link schnell erledigen.
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