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15.03.2025 08:00
Der Bezug von Bürgergeld ist mit zahlreichen Hürden verbunden. Besonders die steigenden Lebensmittelpreise belasten sozial schwächere Menschen erheblich. Zwar gibt es für Inhaber eines Sozialausweises Vergünstigungen, doch der Weg zum Bürgergeld ist nicht immer einfach. Wer zudem Schwierigkeiten mit seinem Sachbearbeiter hat, sieht sich oft mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert. Allerdings gibt es Möglichkeiten, einen Wechsel des Sachbearbeiters zu beantragen.
Wenn das Verhältnis zwischen einem Bürgergeld-Antragssteller und dem zuständigen Sachbearbeiter problematisch ist und die Zusammenarbeit nicht funktioniert, muss das nicht zwangsläufig in Frustration enden. Es kann hilfreich sein, zunächst die Teamleitung des Sachbearbeiters einzuschalten. Sollte sich die Situation dadurch nicht verbessern und es zu anhaltenden Konflikten kommen, kann ein Wechsel des Sachbearbeiters angestrebt werden.
Eein Wechsel ist möglich, setzt jedoch triftige Gründe voraus. Es empfiehlt sich zunächst das Gespräch zu suchen und Probleme offen anzusprechen. Zudem hat jeder Bürger das Recht, sich durch einen Beistand oder einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen – eine Möglichkeit, die im Sozialgesetzbuch verankert ist. Wer also alleine nicht weiterkommt, kann Unterstützung hinzuziehen.
Ein Beistand hat zudem eine weitere wichtige Funktion: Und zwar kann diese Person auch als Zeuge auftreten, falls es zu Unstimmigkeiten mit dem Jobcenter kommt.
Gründe für eine Dienstaufsichtsbeschwerde
Falls eine Vermittlung oder Unterstützung durch einen Beistand nicht ausreicht, kann als nächster Schritt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter eingereicht werden. Eine solche Beschwerde ist sinnvoll, wenn:
Was tun, wenn die Beschwerde erfolglos bleibt?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfordert keine bestimmte Form, sollte jedoch detailliert und nachvollziehbar begründet sein. Vorlagen dazu sind im Web verfügbar und können individuell angepasst werden.
Sollte die Beschwerde erfolglos bleiben und weiterhin der gleiche Sachbearbeiter zuständig sein, besteht noch die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag zu stellen. Nach § 17 Abs. 1 SGB X kann dies in begründeten Fällen beantragt werden.
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