(Info) Aktuelle Änderungen bezüglich der THG-Quote
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Sollen wir dich informieren, wenn der Deal wieder aktiv wird?


Die THG-Quote ist möglicherweise ein Begriff für euch als Besitzer eines Elektroautos oder ihr habt zumindest davon gehört. Einen passenden Deal: Exklusiv 260€ im Jahr für dein Elektroauto *steuerfrei für Private* - hatten wir euch ja schon vorgestelt. 😉
Die 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz: 38. BImSchV) bildet die Grundlage für die THG-Quote. Diese Verordnung wurde kürzlich überarbeitet, was zu einigen Veränderungen für E-Auto-Fahrer führt.
In diesem Artikel werde ich die Änderungen, die sich aus dieser Überarbeitung ergeben, etwas genauer erläutern. Doch bevor ich darauf eingehe, lasst uns noch einmal erörtern, was die THG-Quote überhaupt ist.
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zur Reduzierung von Gasemissionen. Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den Anteil von klimaschädlichen Gasen zu verringern. Das Ziel besteht darin, Anreize für Unternehmen zu schaffen, emissionsarme Kraftstoffe auf den Markt zu bringen.
Privatpersonen können nicht direkt am Quotenhandel teilnehmen. Stattdessen können sie über Vermittler von der THG-Quote profitieren. Diese Vermittler melden Elektroautos gebündelt beim Umweltbundesamt und erhalten im Gegenzug Prämien, die sie an ihre Kunden weitergeben. Die Vermittler erhalten dafür eine Provision. Durch das Bündeln der Zertifikate können sie jedoch ihre Verhandlungsposition stärken.
Für Fahrzeugbesitzer gestaltet sich der Prozess zur Beantragung der Prämie relativ unkompliziert: Privatpersonen müssen sich lediglich bei einem THG-Quoten-Vermarkter ihrer Wahl registrieren, den Fahrzeugschein hochladen und ihre Bankdaten angeben. Die restlichen Schritte übernehmen dann die Quoten-Vermittler.
Welche Änderungen stehen an?
Die jüngsten Veränderungen ergeben sich aus der Überarbeitung der 38. BImSchV (Quelle: THG-News):
- Die Beantragung von Quoten über die Pauschalanrechnung (basierend auf Fahrzeugscheinen) ist nun nur noch bis zum 15. November eines Quotenjahres möglich. Danach werden keine Quoten mehr für Fahrzeuge vergeben, die nach diesem Datum zugelassen werden.
- Die Frist für die Meldung endet bei den meisten Dienstleistern bereits am 1. November 2023, um eine reibungslose Auszahlung der Anträge zu gewährleisten.
- Die Voraussetzungen für die THG-Quote werden verschärft: Fahrzeuge, die eigentlich von der Zulassungspflicht befreit sind, erhalten keine THG-Quote mehr. Zudem werden Ladesäulen ohne Eintrag im Ladesäulenregister keine Quoten mehr erhalten.
- Elektro-Zweiräder, E-Kleinstfahrzeuge und E-Roller sind von der THG-Quote ausgeschlossen, es sei denn, sie unterliegen nicht der Zulassungsfreiheit.
Auswirkungen der Überarbeitung auf Fahrer von Elektroautos
Diese Veränderungen haben zweifellos weitreichende Auswirkungen auf E-Auto-Fahrer. Zum einen wird durch die Verkürzung der Meldefrist auf den 15. November eines laufenden Jahres (zuvor war sie der 28. Februar des Folgejahres) der Zeitraum für die Beantragung der THG-Quote reduziert. Daher ist es ratsam, sich bald nach der Zulassung eines Elektrofahrzeugs um die Beantragung der THG-Quote zu kümmern, um die Auszahlung rechtzeitig zu erhalten.
Zum anderen werden Personen, die erst spät im Jahr ein Fahrzeug zulassen, benachteiligt, da sie die THG-Quote möglicherweise nicht mehr beantragen können. Für Zulassungen im Oktober besteht noch eine Möglichkeit. Bei einer Zulassung im Oktober muss jedoch der Antrag auf die THG-Quote sehr zeitnah gestellt werden. Ab dem 1. November ist keine Auszahlung mehr möglich.
Auch Interessenten von zulassungsfreien Kleinstfahrzeugen und Elektro-Zweirädern werden von diesen Änderungen betroffen sein. Früher war es möglich, freiwillig eine Zulassung für diese eigentlich zulassungsfreien Fahrzeuge zu beantragen, um einen Fahrzeugschein zu erhalten. Da solche Fahrzeuge jedoch generell keine THG-Quote mehr erhalten, ist eine freiwillige Zulassung nicht mehr erforderlich.
Schließlich - und das wird sicherlich einige enttäuschen - müssen Ladesäulen im Ladesäulenregister eingetragen sein, um für sie die THG-Quote beantragen zu können. Private Ladesäulen an Hauswänden werden in der Regel nicht im Ladesäulenregister geführt, daher besteht keine Erwartung auf Förderung für sie.
Fazit:
Diese jüngsten Änderungen bestätigen: Veränderungen sind oft nicht positiv, und in diesem Fall sogar ausgesprochen nachteilig. Die Beantragung der THG-Quote wird durch späte Zulassungen im Jahr schwieriger oder gar unmöglich, für Ladesäulen ist keine THG-Quote beantragbar, und zulassungsfreie Kleinstfahrzeuge erhalten ebenfalls keine Vergütung mehr. Wenn ihr ein Elektrofahrzeug besitzt, solltet ihr unbedingt daran denken, die THG-Quote rechtzeitig zu beantragen.
➡️ Wie seht ihr die aktuellen Änderungen? Betrifft euch das Thema überhaupt? Ist bei euch noch ein Elektroauto-Kauf geplant, oder eher nicht?
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